Wie möchten Sie Ihr Lebensende gestalten?
Oft geht das nur nach Ihrem Willen, wenn Sie diesen in Zeiten Ihrer Selbstbestimmung schriftlich festgelegt haben.
Durch den Fortschritt in der Medizin können heutzutage immer mehr Erkrankungen geheilt werden. So sterben wir deutlich später – aber der Anteil schwer kranker und älterer, pflegebedürftiger Menschen nimmt stetig zu. Resultierend daraus müssen deutlich mehr Menschen medizinisch und pflegerisch versorgt werden. Der hohe personelle und finanzielle Aufwand dieser Versorgung lastet auf den Schultern einer abnehmenden Zahl gesunder und jüngerer Mitmenschen und könnte in den nächsten Jahren zu massiven Einschnitten in der medizinischen Versorgung führen.
Als Palliativmediziner ist in diesem Kontext der von Cicely Saunders 1918-2005 (engl. Krankenschwester, Ärztin und Mitbegründerin der modernen Palliativmedizin) geprägte Spruch seit vielen Jahren mein Leitmotiv: „Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben.“
Solange wir Freude am Leben haben, ist ein lebensverlängernder medizinischer Einsatz zu rechtfertigen und beruflich erfüllend für Pflegepersonal und Ärzte. Für viele dieser Personen ist es aber kaum erträglich, wenn der oder die zu Versorgende durch ihr Einwirken unendlich leidet. Das Personal wird durch die Versorgung dieser Kranken und pflegebedürftigen Menschen psychisch und physisch so massiv belastet, dass es oftmals frühzeitig aus dem Beruf ausscheiden muss.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Notarzt, Arzt im kassenärztlichen Vertretungsdienst und auf Intensivstationen erlebe ich oftmals, dass gerade betagte und schwerstkranke Menschen aus Seniorenheimen und Intensivpflegeeinrichtungen unter vielen pflegerischen und medizinischen Maßnahmen leiden und sich quälen. Immer wieder werden diese Patienten in Kliniken gebracht, was die Sterbephase unerträglich verlängert. Kein gesunder Mensch würde sich diese Art der „Versorgung“ wünschen.
Einige Beispiele möchte ich hier kurz anführen:
Aufgrund starken körperlichen Verfalls kann und möchte ein Altenheimbewohner nicht mehr trinken und hat eine Sonden-Anlage über die Bauchdecke (PEG) zur Flüssigkeits- und Kalorienzufuhr in einer Patientenverfügung abgelehnt. Trotzdem wird ein Arzt bestellt, der eine Infusionstherapie über die Haut oder die Vene durchführt, da der Patient am Lebensende nicht mehr genügend trinken kann und will.
Der Patient ist nicht mehr in der Lage zu schlucken, Nahrung gelangt immer wieder in die Lunge, was zu einer Lungenentzündung führen kann. Diese wird mehrfach mit Beatmungstherapien und Antibiotikagaben in Kliniken behandelt, wodurch die Abwehr des Patienten massiv geschwächt wird.
Immer wieder werden Harnwegsinfekte mit hohem Fieber bei allgemeiner Abwehrschwäche auch in der Sterbephase mit Antibiotikagaben therapiert, was zur Ausbildung einer kaum mehr zu beherrschenden Infektion mit multiresistenten Keimen führt.
All das ist vom Patienten nicht unbedingt gewünscht, wird aber ständig praktiziert. Diese Vorgehensweise führt zu einer enormen Belastung der Patienten und unseres Gesundheitswesens.
Um nicht selbst in die beschriebenen Situationen zu geraten, müssen Sie sich einen Bevollmächtigten Ihres absoluten Vertrauens suchen, der Ihre Wünsche und Vorstellungen vom Lebensende kennt und in der Lage ist, diese entlang den Vorgaben Ihrer persönlichen Patientenverfügung durchzusetzen.
Für ein würdevolles Lebensende benötigt jeder Mensch in der Bundesrepublik eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht; der 70-Jährige wie auch der 20-Jährige. Für diese lebenswichtige Entscheidung müssen wir uns nur einmal eine Stunde Zeit nehmen. Danach sind wir wahrscheinlich auch besser in der Lage, über Erkrankung und Tod im Allgemeinen zu sprechen. Diesem wichtigen Thema sollten wir höchste Aufmerksamkeit widmen, damit unser ausgesuchter Bevollmächtigter in Zeiten, in denen wir nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen, weiß, wie wir unser Lebensende gestalten möchten.
Haben Sie jedoch keine Patientenverfügung erstellt und keinen Bevollmächtigten benannt, wird in Fällen Ihrer Entscheidungsunfähigkeit ein gesetzlich bestellter Betreuer eingesetzt. Er wird zwar vom Betreuungsgericht evtl. kontrolliert, kennt aber meist Sie und Ihren Willen nicht (in einer Betreuungsverfügung kann man aber schon die Weichen dazu stellen).
Als ich nach 45 Berufsjahren – erst als Krankenpfleger und anschließend als Anästhesist, Intensivmediziner, Notarzt und Palliativmediziner – meine eigene, von einem Anwalt verfasste Patientenverfügung genauer studierte, musste ich feststellen, dass diese meinem Bevollmächtigten nicht genügend Kompetenzen einräumte, um meinen Willen durchzusetzen. Im Laufe meiner Berufsjahre habe ich wiederholt erleben müssen, dass unterschiedliche Berufsgruppen (Anwälte, Richter, Verwaltungsangestellte, Ärzte, Pflegekräfte) Sätze in schriftlich fixierten Patientenverfügungen völlig unterschiedlich interpretieren und die Betroffenen vorab auch nicht alle auftretenden Notfallsituationen in einer Verfügung benennen können.
Patientenverfügungen werden in den seltensten Fällen von Personen erstellt, die mit der Versorgung von Patienten in Extremsituationen vertraut sind (z.B. von Rechtsanwälten, Sozialarbeitern, karitativen Organisationen, Behörden). So können diese Verfügungen häufig aufgrund von unglücklichen Formulierungen in der Praxis nicht umgesetzt werden. Alle im Internet kursierenden Patientenverfügungen empfand ich ebenfalls als ungeeignet, meine Wünsche zufriedenstellend zu berücksichtigen.
Daher habe ich eine völlig neue Patientenverfügung entworfen. Sie stellt den Bevollmächtigten – der Ihr absolutes Vertrauen genießt und Sie und Ihre Wertevorstellungen bestens kennt – in den Vordergrund. Voraussetzung für das Erstellen einer rechtsverbindlichen Patientenverfügung ist, dass Sie einen absolut vertrauenswürdigen Menschen gefunden haben, der auch bereit ist, das Amt des Bevollmächtigten zu übernehmen. Der im Vordergrund stehende Bevollmächtigte muss zunächst lernen, die Wünsche des zu Versorgenden zu akzeptieren und entsprechend umzusetzen. Dazu sind mehrmalige offene und ehrliche Gespräche mit dem zu Betreuenden notwendig. Schließlich wird ihm im „Ernstfall“ die Aufgabe zuteil, den zu Betreuenden gut zu beobachten und darauf zu achten, ob dieser bei den medizinischen Maßnahmen zu Hause oder im Pflegeheim bzw. in der Klinik leidet. Es ergibt sich dann unter Umständen die Frage, ob eine palliativmedizinische Versorgung möglicherweise angebrachter wäre. Der so auf seine Aufgabe vorbereitete Bevollmächtigte erhält deshalb im Vorfeld von Ihnen eine Art "Rote Karte", die er vorlegen muss, wenn Sie durch Krankheit oder Alter leiden und jegliche Diagnostik und Therapie Sie nur noch quälen würde. Seine Aufgabe ist es also, darauf zu achten, dass Sie in Würde Ihr Leben beenden können. Zu diesem Zweck kann er ggf. auch eine palliativmedizinische Behandlung einfordern, d. h., Ihrem Wunsch entsprechend festlegen, Sie am Lebensende mit ausreichend Beruhigungs- oder Schmerzmitteln versorgen zu lassen (selbst wenn dadurch die Anzahl an Lebenstagen verkürzt werden sollte).
All das wird in der neuen Vorsorgevollmacht geregelt. Für Bevollmächtigte, welche einen schwerstkranken Angehörigen in einer Pflegeeinrichtung betreuen (der evtl. im Sterben liegt), habe ich eine Vorabverfügung / Vorausverfügung entwickelt, die Sie ebenfalls anfordern können (der Begriff Vorausverfügung wird bei der Post zum Nachsenden von Briefsendungen verwendet – aber sehr oft auch für eine sog. Vorabverfügung). Diese Vorabverfügung kann eine Wiederbelebung, Operation, Krankenhauseinweisung, lebensverlängernde und belastende Maßnahmen etc. verhindern. Sie muss mit dem Namen der betreuenden Person ausgefüllt werden und vom Bevollmächtigten oder Betreuer unterschrieben werden. Selbstverständlich entscheidet jeder Arzt bei Vorlage einer Patientenverfügung (welcher Fassung auch immer) dennoch stets nach seinem eigenen Gewissen, ob er diesbezüglich handeln kann.
Die hier angebotene neue Form der Patientenverfügung, bei welcher der Bevollmächtigte im Vordergrund steht, basiert auf meiner praktischen Erfahrung im Rahmen meiner langjährigen klinischen Tätigkeit auf Intensivstationen. Sie ist in der Praxis viel besser durchsetzbar und kann verhindern, dass wir bei unheilbaren, schwersten und hoffnungslosen Erkrankungen gegen unseren Willen noch lange gepflegt und versorgt werden müssen und leiden.
Ältere Patientenverfügungen sind da wenig hilfreich und sollten durch diese neue Form der Verfügung ersetzt werden. Immer gilt der Grundsatz: die letzte Verfügung ist gültig – ältere Verfügungen können bei Vorhandensein evtl. als Wertevorstellung verwendet werden.
Und im Folgenden noch ein weiterer Vorteil: Eine bereits vorliegende Patientenverfügung muss, bedingt durch fortschreitendes Alter und Erkrankungen, im Laufe des Lebens sehr oft verändert und angepasst werden, doch niemand möchte regelmäßig zum Anwalt gehen und für viel Geld seine Verfügung neu erstellen lassen. Die neue, oben vorgestellte Form der Patientenverfügung macht diesen Schritt überflüssig.
Dabei ist Einfachheit das oberste Prinzip: Viel Text verursacht nur Widersprüche und ist dann von Ärzten und Pflegepersonal nicht mehr umzusetzen. Alle DIN-A 4 Seiten sind daher selbsterklärend zu bearbeiten und auszufüllen. Hierfür benötigen Sie nur 5 Minuten. Anschließend gehen Sie zum Ortsgericht und unterschreiben dort die PV und VV. Dabei entstehen Unkosten von 3 bis 10 Euro. Dann haben Sie eine offizielle und unanfechtbare PV und VV in Händen.
Bisher war die neue Patientenverfügung auf dem Postweg kostenlos (unter Erstattung des Portos für den Briefverkehr; 3 x 0,80 €) über die Webseite meines Instituts für palliativmedizinische Beratung erhältlich. Über die Webseite und durch meine Vortragstätigkeit im Lahn-Dill-Kreis konnte ich bereits ca. 300 neue Patientenverfügungen in Umlauf bringen. Nach fünfjährigem Bestehen wird das Institut für palliativmedizinische Beratung nun in eine Privatpraxis für palliativmedizinische Beratung umgewandelt: Mit der Gründung der Privatpraxis möchte ich nicht nur wie bisher Verfügungen bereitstellen, sondern Sie und Ihre Angehörigen künftig noch persönlicher und intensiver in der Planung Ihres letzten Lebensabschnitts beraten.
Evtl. Erhebung einer Anamnese sowie Begutachtungen und Analysen von vorhandenen Patientenverfügungen werden durch die Privatpraxis nicht durchgeführt.
Anm.: Die Webseite wurde in dieser einfachen Form gestaltet, damit keine Daten gesammelt werden können.
Wetzlar 07.12.2022
Krankenpflegehelfer, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Arzt, Anästhesist, Palliativmediziner, Notarzt und Vertretungsarzt im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, 43-jährige Tätigkeit auf Intensivstationen in Mittelhessen und über 45-jährige Tätigkeit in Kliniken
Impressum:
Dr. med. Martin Büdinger
ab 01.01.2023 Privatpraxis für palliativmedizinische Beratung
Wittgensteinstr. 40
35581 Wetzlar-Münch.
Über diese Adresse können Sie noch bis zum 31.12.2022 die Verfügungen bestellen, indem Sie drei 85-Cent Briefmarken geben und deutlich Ihren Namen und Adresse aufführen (ab 01.01.2023 entstehen höhere Kosten: s.u.)
Ab 01.01.2023 bekommen Sie die Verfügungen nach brieflicher Anforderung mit gut lesbarem Namen und Zahlung von 35 € - nach Erhalt einer Vorabrechnung auf mein Konto (DE91 5155 0035 0002 3295 97 und Betreff "Anforderung PV: Ihr Name") - zugeschickt.
Die Verfügungen werden mit Ihrem Namen versehen und bei der VV, PV (und evtl. BV - diese in Ihrem Brief bitte extra anfordern) wird Ihre Einwilligungs- und Entscheidungsfähigkeit von mir beglaubigt und Sie bekommen alle Dokumente (VV, PV, WV und evtl. BV) zugeschickt. Die 35 € sind für die Bescheinigung, die Unterzeichnung und den Versand der Vollmachten.
Ab dem 01.01.2023 werde ich als Privatarzt auch Hausbesuche (Werktags: 42,90€ + ca. 1€/km) zur Beratung durchführen - bitte über die Email Adresse solche Besuche anfordern. Kostengünstiger (werktags: 20,11€) ist die telefonische Beratung zu dem Thema Palliativversorgung.
In dringenden Fällen führe ich auch ab 01.01.2023 Hausbesuche bei Ihren sterbenden Angehörigen durch und werde Sie mit Rat und Tat unterstützen und Ihnen zur Seite stehen. Ich werde dann ggf. zeitnah auf die von den gesetzlichen Kassen finanzierte Palliativversorgung hinweisen. Nur bitte in diesen dringenden Fällen die Telefonnummer wählen: 0171-2202 816
Tel.: 06441-2008-791 — Anrufbeantworter - bitte langsam Ihren Namen und Telefonnummer aufsprechen - ich rufe zeitnah bei Fragen zur Palliativversorgung zurück
Email: kontakt@mein-wille.de
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Krankenpflegehelfer, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Arzt, Anästhesist, Palliativmediziner, Notarzt und Vertretungsarzt im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, 43-jährige Tätigkeit auf Intensivstationen in Mittelhessen und über 45-jährigen Tätigkeit in Kliniken